- Rechnungslegungspflicht gem. § 189 UGB
- KEINE Rechnungslegungspflicht gem. § 189 UGB
- § 125 BAO
Umsatz > 400.000 (in 2 Jahren) ODER
Einheitswert > 150.000 (in 1 Jahr)
- § 124 BAO
"Wer nach dem Unternehmensgesetzbuch oder anderen
gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung
von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist,
hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der
Abgabenerhebung zu erfüllen."
- Gewerbebetrieb
- § 5(1) EStG
Buchführung
- § 4 (3) EStG
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
§ 17 EStG Pauschalierung
- § 4 (1) EStG
Buchführung
- § 4 (1) EStG
Buchführung
- Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
- Keine Gewinnermittung
-
Betriebliche Einkünfte
- AG/GmbH
- GmbH & Co KG
-
Einzelunternehmer - OG - KG - GesBR
-
Gewerbebetrieb
- Umsatzerlöse (gem. § 189 (2) Z1 u Z2 UGB)
> € 400.000 (in 2 Jahren) ODER
> € 600.000 (in 1 Jahr)
- Selbständige Arbeit
- Land- und Forstwirtschaft
- Außerbetriebliche Einkünfte