1. Berufsbildungsgesetz § 1
  2. Berufsausbildungs- vorbereitung
    1. Ziel: an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen
    2. durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
    3. Beispiele: Berufsvorbereitungsjahr Einstiegsqualifizierung
  3. Berufsausbildung
    1. Ziel: Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit
    2. durch die Vermittlung der notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    3. so dass eine berufliche Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt qualifiziert ausgeübt werden kann
    4. wichtig ist ein geordneter Ausbildungsgang
    5. der Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen muss gewähr- leistet sein
  4. berufliche Umschulung
    1. Ziel: soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen
  5. berufliche Fortbildung
    1. soll die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten und anpassen (Anpassungsfortbildung)
    2. soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erweitern und beruflich aufzusteigen Aufstiegsfortbildung)