-
Arbeitgeber hat freie Stelle
- Meldung an Arbeitsamt
- Stellenanzeige in Zeitung, Fachzeitschrift, Internet
- Auswertung von Stellengesuchen
-
Arbeitnehmer bewirbt sich
- Arbeitgeber muss diskret mit den Bewerbugsunterlagen umgehen
-
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis Berufsausbildung
- Kopien der letzten Schulzeugnisse
- Nachweis der Berufsausbildung (z.B. Gesellenbrief)
- Arbeitszeugnisse
-
Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
-
Arbeitspapiere von Arbeitnehmer:
-
Lohnsteuerkarte
- mit Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Urlaubsbescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Sozialversicherungsnachweis
-
Vorstellungsgespräch
-
Verhandlung über:
- Arbeitszeit
- Lohnhöhe
- Urlaubsanspruch
- Art der Arbeit
- Arbeitgeber muss entstandene Kosten ersetzen.
-
Arbeitgeber darf bestimmte Fragen nicht stellen, z.B.
- Vermögensbverhältnisse
- Gesundheit
- Vorstrafen
- Religion
- Parteizugehörigkeit
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Schwangerschaft
-
Arbeitnehmer muss wahrheitsgemäß angeben
- welche Bedingungen er nicht erfüllen kann, z.b. Berufskrankheiten
- Lohnpfändungen müssen angegeben werden