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1. Vorschlag
- meistens von der Bundesregierung
- kann auch im BR oder BT entstehen
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Gesetzesentwurf wandert in den Bundestag
- dort sitzen Politiker die unsere Meinung vertreten sollen
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1. Lesung
- es wird diskutiert um was es in dem Gesetz geht
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Ausschuss
- Expertengruppe wird bestimmt die sich auf das Thema spezialisiert hat
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2. Lesung
- Meinung des Ausschusses wird in der großen Runde des Bundestages diskutiert
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(3. Lesung)
- falls es nach der 2. Lesung keine eindeutige Meinung gibt
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Bundesrat
- die Länder können ihren Senf dazu geben
- häufig sind sie selbst von den Gesetzen betroffen
- Bundesrat darf keine Änderung an den Gesetzen vornehmen
- nur zustimmen oder ablehnen
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Bei Gesetzen die die Länder direkt betreffen oder das Grundgesetz ändern ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich. (Zustimmungsgesetze)
- bei keiner Zustimmung muss ein Kompromiss gefunden werden
- bei allen anderen Gesetzen (Einspruchsgesetze) kann der Bundesrat sich über den Bundestag hinwegsetzen und ihn überstimmen
- Unterschrift der Kanzlerin und des zuständigen Ministers
- Bundespräsident macht den Entwurf zum Gesetz
- als Mindmap verfasst von Simon Trepte
- Material aus Pb Buch "Politik & Co." von C.C.BUCHNER