-
Zustandekommen
- Willenserklärung
- Geschäftsfähigkeit
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Pflichten
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§433 I 1
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Einigung und Übergabe §929 BGB
- Herausgabeanspruch §985 BGB
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§433 I 2
- Frei von Sach- und Rechtsmängeln §§434, 435
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§433 II
- den vereinbarten Kaufpreis zahlen
- Anfechtung
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AGB
- vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen (nicht einzeln ausgehandelt) §305 I
- bei Abschluss des Vertrags §305 I
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Bestandteil des Vertrags §305 I
- wenn ausdrücklich daurauf hingewiesen wird §305 II Abs. 1
- deutlich sichtbarer Aushang wenn Hinweis unverhältnismäßig schwierig §305 II Abs. 1
- Möglichkeit der Kenntnisnahme §305 II Abs. 2
- Einverständnis der Vertragspartei §305 II
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unwirksam wenn:
- entgegen den Geboten von Treu und Glauben, unangemessene Benachteiligung §307 I 1
- weitere Klauselverbote §§308, 309 Ausnahme: §310
- Schuldverhältnis