1. Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung gelten die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die hierzu erlassenen Ausbildungsordnungen. Nach $ 5 BBiG hat eine Ausbildungsordnung festzulegen:
  2. Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  3. Ausbildungsdauer
    1. sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen
  4. Ausbildungs- berufsbild
    1. die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind
  5. Ausbildungs- rahmenplan
    1. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten. Kenntnisse und Fähigkeiten
  6. Prüfungsanforderungen