- Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung
gelten die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe
und die hierzu erlassenen Ausbildungsordnungen.
Nach $ 5 BBiG hat eine Ausbildungsordnung festzulegen:
- Bezeichnung des
Ausbildungsberufes
-
Ausbildungsdauer
- sie soll nicht mehr als drei
und nicht weniger als zwei Jahre
betragen
-
Ausbildungs-
berufsbild
- die beruflichen Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten,
die mindestens Gegenstand
der Berufsausbildung sind
-
Ausbildungs-
rahmenplan
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung
der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten. Kenntnisse
und Fähigkeiten
- Prüfungsanforderungen