- Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.) (2004): Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. Bonn.
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Einzelkosten
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Kosten, die sich direkt dem Kostenträger zurechnen lassen.
- Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sondereinzelkosten des Vertriebs.
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Gemeinkosten
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Kosten, die einem Kostenträger nicht zugerechnet werden.
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Abschreibungen, Mieten, Gehälter der Angestellten in der Personalabteilung entstehen für mehrere Produkte.
- Sie werden verursachungsgerecht mithilfe von Schlüsseln im Betriebsabrechnungsbogen auf die Kostenstellen und dann auf die Kostenträger verteilt.
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Kostenträgerstückrechnung
- Errechnet als Kalkulation die für die Herstellung/ den Absatz eines Produktes/einer Dienstleistung jeweils anfallenden Kosten pro Stück oder Auftrag.